„Mindestlohn entbürokratisieren und praxistauglich machen!“
„Die Bürokratielasten zur Dokumentation des Mindestlohns laufen aus dem Ruder. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellen die umfangreichen Erfassungsvorschriften eine massive Belastung dar“, kritisiert die Mittelstandsvereinigung im Kreis Paderborn (MIT) mit ihrem Vorsitzenden Ulrich Lange und fordert: „Das Mindestlohngesetz muss dringend korrigiert werden, um unsere Mittelständer aber auch viele Vereine vor ausufernder Bürokratie zu schützen“. In dieser Form sei das neue Gesetz ein bürokratisches Monster und ein Lehrstück für den Abbau von Selbstbestimmung, den Verlust wirtschaftlicher Vernunft und für einen unsäglichen Überwachungswahn. „Wir sind unserem Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann sehr dankbar, dass er zusammen mit dem Parlamentskreis Mittelstand so vehement für eine rasche Überarbeitung des Mindestlohngesetzes eintritt”, so Ulrich Lange.
Das Mindestlohngesetz, seit dem 1. Januar 2015 in Kraft, sieht eine Reihe von umfangreichen Dokumentationspflichten zur Erfassung von Arbeitszeiten vor. „Bereits in den ersten Wochen nach Einführung zeigt sich deutlich, dass die Belastungen überhand nehmen und Unternehmer und ihre Mitarbeiter mit überflüssiger Bürokratie fesseln“, unterstreicht Lange. Deshalb setzt sich die MIT im Kreis Paderborn für weitgehende Befreiungen von den Dokumentationspflichten ein. Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber für alle Mini-Jobs, selbst bei hohen Stundenlöhnen, jeden Tag die genauen Arbeitszeiten erfassen. Außerdem müssen in bestimmten Branchen wie Baugewerbe und Pflegedienste zusätzlich bei allen Beschäftigten bis 2958 Euro Monatsgehalt die genauen Arbeitszeiten dokumentiert werden. „Dies hat nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun“, kritisiert der MIT-Kreisvorsitzende. „Selbst wenn man zahlreiche Überstunden leistet, kommt man bei 8,50 Euro normalerweise nicht über 1.900 Euro Monatsgehalt.“ Deshalb fordert die MIT, die Dokumentationspflichten für Beschäftigte mit höheren Monatsgehältern zu streichen. Außerdem sollen Mini-Jobs, bei denen der Lohn und die Arbeitszeiten in einem Vertrag festgeschrieben sind, komplett von den Dokumentationspflichten befreit werden.
Darüber hinaus fordert Mittelstandsvereinigung, bereits zum 30. Juni 2015 durch Experten einen Bericht zu den Wirkungen des Mindestlohns auf geringfügig Beschäftigte in Vereinen und karitativen und kulturellen Organisationen vorzulegen. „Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die Mindestlohnbürokratie das freiwillige Engagement von Menschen in Turnvereinen, Fußballclubs oder Kulturinstitutionen zurückdrängt. Hier gilt es besonders wachsam zu sein“, mahnt Ulrich Lange: „Der Mindestlohn muss endlich praxistauglich ausgestaltet werden. Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht im Bürokratiemonster für Unternehmen enden“.